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Kinetronics als neuer Lieferant

Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für unsere Produkte interessieren und wir Sie zukünftig beliefern dürfen. Wenn Sie für Ihre Stammdaten von uns weitere Informationen benötigen bzw. einen Lieferantenfragebogen übersenden möchten, bitten wir Sie uns ein editierbares PDF Formular zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen der IT Sicherheit keine MS Office Dokumente öffnen und auch keine Links aktivieren, die sich in E-Mails befinden. Sollten Sie ein Kontobestätigungsschreiben unserer Bank für Ihre Finanzabteilung benötigen, übersenden wir Ihnen dieses gerne auf Anforderung.

Um eine prozesssichere Abwicklung Ihrer Bestellung zu gewährleisten bitten wir höflich um folgende Informationen mit Ihrer Bestellung:

  • Umsatzsteueridentifkationsnummer (UID)
  • Ihre Bestellnummer
  • E-Mail Adresse für PDF Rechnungen
  • E-Mail Adresse für Auftragsbestätigungen falls abweichend
  • Rechnungsadresse mit Rechtsform des Unternehmens
  • Lieferadresse und Empfänger falls abweichend
  • Lieferantennummer

Wir bitten höflich um Beachtung, dass wir Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ohne Angabe der korrekten Rechtsform des Unternehmens und Adresse, die der Umsatzsteueridentifikationsnummer zugehörig ist nicht bearbeiten können.

Wir sind gesetzlich verpflichtet Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer bei dem Bundeszentralamt für Steuern (https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html) zu prüfen und benötigen deshalb neben der UID Nr. die dazugehörige Adresse und die Rechtsform des Unternehmens.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Angebote und Lieferungen für Staaten gegen die Sanktionen bestehen, erstellen oder durchführen. Sollten Sie für einen Kunden ausserhalb der Europäischen Union Ware von uns beziehen und diese exportieren, klären Sie bitte mit uns vor Lieferung bzw. vor Erstellung eines Angebotes, ob wir dem Export zustimmen. Sollten wir Kenntnis davon erhalten, dass Waren, technische Daten oder Software und deren Updates oder andere Informationen von uns ohne unsere schriftliche Genehmigung bzw. ohne Antrag auf Ausfuhrgenehmigung und einem Nullbescheid in sanktionierte Staaten oder Krisengebiete exportiert werden, informieren wir sofort das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das Hauptzollamt Köln sowie weitere staatliche Institutionen. Im Sinne einer gesetzeskonformen und guten Zusammenarbeit bitten wir Sie uns bei der geringsten Unsicherheit oder einem Verdacht der versuchten Umgehung von Sanktionen zu kontaktieren. Vielen Dank.

Wir bitten höflich um weitere Beachtung unserer Informationen bezüglich Frachtkosten, Paketdienste und Speditionen sowie bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union hinsichtlicht der Gelangensbestätigung in unserer Rubik Versandkosten.